unsere Regeln |
||||||||||||
Liebe SportkollegInnen |
||||||||||||
Welche Veranstaltungen werden gefördert?
|
||||||||||||
|
||||||||||||
Wer kann eine Förderung beantragen?
|
||||||||||||
In den Genuß eines Zuschusses zum Nenngeld kommen ausschließlich SportlerInnen des VBAG-Konzerns, ausgenommen wir haben die Zuschuss-Bestimmungen in unseren Ausschreibungen explizit erweitert. |
||||||||||||
Wie hoch ist die Förderung?
|
||||||||||||
Die Art und Höhe der Förderung wird in der Ausschreibung - in Abhängigkeit der hierarchischen Reihung - durch die Sektionsleitung festgelegt, d.h. die Förderung für eine Veranstaltung der Kategorie 1 wird höher sein als für eine rangniedrigere Kategorie. Die Sektionsleitung behält sich das Recht vor, die Unterstützung im Einzelfall festzulegen oder auszuschließen. |
||||||||||||
Wie kann die Förderung beantragt werden?
|
||||||||||||
Jede/r SportlerIn meldet sich selbständig zur gewählten Veranstaltung an und bezahlt das Nenngeld, außer in der Ausschreibung sind andere Anmeldebestimmungen vorgesehen (z.B. Sammelanmeldung durch die Sektionsleitung bei Teamnennungen) Die Förderung kann immer nur im Nachhinein schriftlich mittels LoNo-Mail an die Sektionsleitung beantragt werden. Ein Kurzbericht vom Rennen/Veranstaltung sowie allfällige Detailangaben zur Veranstaltung sowie die Platzierung sind Voraussetzung für die Förderung. Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass sein Kurzbericht auf unserer HP und/oder im Jahrbuch der Sportsektionen veröffentlicht werden. Um eine gewisse Ausgeglichenheit zu gewährleisten, werden pro SportlerIn max. 5 Veranstaltungen der Kategorie 5 gefördert |
||||||||||||
Ausnahmen
|
||||||||||||
|
||||||||||||
|
||||||||||||
________________________________________________________________________ |
||||||||||||
(C) 2005 - Alle Rechte vorbehalten |
||||||||||||