unsere Regeln

Liebe SportkollegInnen

In den VBAG-Sportsektionen sind sehr unterschiedliche Aktivitäten zusammengefasst. Der Kräftevergleich mit anderen Bankinstituten bei Meisterschaften ist uns lieb, doch genauso setzen wir mit gemütlichen Aktivitäten im Breitensport Akzente.

Da die Sportsektionen im Rahmen des Betriebssportes durch Betriebsrat, Marketing und Personalabteilung unterstützt werden, können wir im Rahmen einer freiwilligen Leistung gewisse Bewerben (teil)subventionieren. Die Seite >Termine< auf dieser Homepage ist integrierter Bestandteil unserer Regeln.


Welche Veranstaltungen werden gefördert?

Kategorie 1: Veranstaltungen aus dem Bankenbereich, wie z.B. Wr. oder Österr. Banken-Radmeisterschaften, PSK-Cup, ERSTE-Cup usw.
Kategorie 2: Veranstaltungen mit Teamwertung unter Nennung als Team "VOLKSBANK" o.ä. (das Wort "Volksbank" sollte ausgeschrieben im Teamnamen vorkommen
Kategorie 3: Veranstaltungen einer VBAG-Sportsektion bzw. Veranstaltungen unter Mitwirkung (Organisation/Sponsoring) einer Volksbank
Kategorie 4: Trainings der Sportsektion
Kategorie 5: sonstige Veranstaltungen (z.B. VB-Radcup, Marathon etc.)

Wer kann eine Förderung beantragen?

In den Genuß eines Zuschusses zum Nenngeld kommen ausschließlich SportlerInnen des VBAG-Konzerns, ausgenommen wir haben die Zuschuss-Bestimmungen in unseren Ausschreibungen explizit erweitert.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Art und Höhe der Förderung wird in der Ausschreibung - in Abhängigkeit der hierarchischen Reihung - durch die Sektionsleitung festgelegt, d.h. die Förderung für eine Veranstaltung der Kategorie 1 wird höher sein als für eine rangniedrigere Kategorie. Die Sektionsleitung behält sich das Recht vor, die Unterstützung im Einzelfall festzulegen oder auszuschließen.

Aus der Tatsache, dass eine Veranstaltung in der Vergangenheit durch die Sektion gefördert wurde, kann keine Verpflichtung zur Förderung einer Folgeveranstaltung abgeleitet werden.


Wie kann die Förderung beantragt werden?

Jede/r SportlerIn meldet sich selbständig zur gewählten Veranstaltung an und bezahlt das Nenngeld, außer in der Ausschreibung sind andere Anmeldebestimmungen vorgesehen (z.B. Sammelanmeldung durch die Sektionsleitung bei Teamnennungen) Die Förderung kann immer nur im Nachhinein schriftlich mittels LoNo-Mail an die Sektionsleitung beantragt werden. Ein Kurzbericht vom Rennen/Veranstaltung sowie allfällige Detailangaben zur Veranstaltung sowie die Platzierung sind Voraussetzung für die Förderung. Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass sein Kurzbericht auf unserer HP und/oder im Jahrbuch der Sportsektionen veröffentlicht werden. Um eine gewisse Ausgeglichenheit zu gewährleisten, werden pro SportlerIn max. 5 Veranstaltungen der Kategorie 5 gefördert


Ausnahmen

allfällige Nachnenngebühren sind von der Vergütung ausgenommen
keine Förderung bei Nicht-Antreten des/r Sportlers/in (egal aus welchen Gründen)
keine Förderung bei Aufgabe



ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AG
Sportkoordinatoren
Christian Werner & Robert Mayerhofer

Stand vom März 2006


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